Liefer- und Verkaufsbedingungen

des PC-Service Grosch – Martin Grosch – Stand: 01.01 2021

Bitte beachten Sie, dass ich keinen Online-Shop anbiete.

1. Vertragspartner
Ihr Kaufvertrag kommt mit PC-Service Grosch – Martin Grosch - (nachstehend „PC-Service Grosch", „wir", „uns"), Auf dem Kalk 1, 35792 Löhnberg zustande.
Inhaber: Martin Grosch, Telefon: 06471 951890, E-Mail: info( at )grosch-pc( dot )de, IHK Limburg IHK Ident.-Nr. 00017670, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE113662040
2. Allgemeines
Nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen unterwirft sich der Vertragspartner des PC-Service Grosch ausschließlich und für die gesamte Geschäftsverbindung. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vom PC-Service Grosch werden nicht anerkannt.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote vom PC-Service Grosch erfolgen freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere stehen sie unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, des Lagervorrats und des Zwischenverkaufs.
2.1.1. Der Vertrag mit dem PC-Service Grosch kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht Textform aus (E-Mail, Fax u.a.).
2.1.2. Gegenüber Nichtkaufleuten, bei denen eine Einbeziehung dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen nach § 305 BGB geboten ist, stellt die schriftliche Auftragsbestätigung verbunden mit den Liefer- und Verkaufsbedingungen ein neues Angebot seitens des PC-Service Grosch dar. Soweit innerhalb sieben Tagen keine Reaktion erfolgt, wird in der Annahme der Ware die Bestätigung des Annahmewillens gesehen. Auf den Zugang einer Annahmeerklärung wird verzichtet, § 151 BGB.
2.2. Fehler der telefonischen oder elektronischen Übermittlung gehen zu Lasten desjenigen, der das Übermittlungsgerät eingesetzt hat (z.B. des Anrufers).
2.3. An Kostenvoranschlägen, Schaubildern, Zeichnungen, technischen Darstellungen und Erläuterungen behält sich der PC-Service Grosch alle Rechte vor. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom PC-Service Grosch weder vervielfältigt noch Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
2.4. Der Kunde ist beim Ausfüllen des Kundenstammblatts verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er diese Information oder gibt er von vorn herein falsche Daten an, behält sich PC-Service Grosch den Rücktritt oder Schadenersatz vor. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
3. Onlinebestellungen und Onlineshop (Fernabsatzvertrag)
3.1. PC-Service Grosch betreibt keinen Onlineshop und bietet auch keine Onlinebestellmöglichkeiten in Eigenregie an. Für Geschäfte aus T-Online-Partnershop oder dem 1&1 / IONOS Partnerprogramm, gelten die dort veröffentlichten AGBs der jeweiligen Anbieter.
4. Lieferung
4.1. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben und Eingang einer vereinbarten Anzahlung durch den Kunden.
4.2. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (z.B. Arbeitskampf, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), die der PC-Service Grosch nicht zu vertreten hat, berechtigen den PC-Service Grosch zur Verlängerung der Lieferfrist für die Dauer der Störung, jedoch um höchstens acht Wochen.
4.3. Zudem behält sich der PC-Service Grosch ein Rücktrittsrecht vor, wenn der PC-Service Grosch trotz Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wird. Bei Störung der Selbstbelieferung mit einem Teil gilt: der PC-Service Grosch kann von Teillieferungen zurücktreten, es sei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass die verbleibenden Teillieferungen für ihn ohne Interesse sind. Der PC-Service Grosch kann nach freier Wahl auch vom ganzen Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Käufer führt den Nachweis, dass die verbleibenden Teillieferungen für ihn von Interesse sind. Diese Regelung findet im Fall der Ziff. 7.8. entsprechende Anwendung.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des PC-Service Grosch - Martin Grosch. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Befriedigung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gilt auch für künftig vor Eigentumsübergang entstehende Forderungen. Die Vorbehaltsware sichert also den jeweiligen Saldo. Der Käufer tritt seine Forderungen aus Weiterveräußerung einschließlich Umsatzsteuer sowie die Gegenleistung der die Weiterveräußerung sichernden Rechte und Ansprüche im Voraus an den PC-Service Grosch ab. Im Falle einer Weiterveräußerung mit eigenen oder dritten Sachen erfolgt die Abtretung nur in der Höhe der Kaufpreisorderung des PC-Service Grosch - Martin Grosch.
5.2. Der Käufer wird zur Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ermächtigt. Er darf den gelieferten Gegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Rechte Dritter, die die Vorbehaltsware ergreifen könnten, sind dem PC-Service Grosch vor Lieferung mitzuteilen.
5.3. Die Weiterverarbeitung von gelieferten Waren erfolgt für den PC-Service Grosch als Verarbeiter, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Insbesondere liegt in dieser Bestimmung kein Auftrag. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich im geschilderten Umfang (erweitert und verlängert) an der umgearbeiteten Sache fort.
5.4. Der Käufer bleibt berechtigt, Forderungen aus Weiterveräußerung gegen Dritte im eigenen Namen geltend zu machen. Diese Einziehungsermächtigung erlischt mit Verzugseintritt beim Käufer.
5.5. Der Käufer hat jeden Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut einschließlich abgetretener Forderungen sofort bei dem PC-Service Grosch anzuzeigen. Schäden aus der Verletzung der Anzeigepflicht, z.B. wegen verspäteter oder unterlassener Drittwiderspruchsklage, trägt der Käufer.
5.6. Der PC-Service Grosch verpflichtet sich zur Freigabe der Sicherheiten, sobald ihr Wert die offenen Forderungen vom PC-Service Grosch um mehr als 20 % übersteigt.
6. Preis
6.1. Im Verkehr mit Nichtkaufleuten berechnet Der PC-Service Grosch den vereinbarten Preis, sofern der Liefertermin nicht mehr als vier Monate nach der Bestellung liegt.
6.2. Im Verkehr mit Kaufleuten berechnet der PC-Service Grosch den letzten Listenpreis. Das gleiche gilt im Verkehr mit Nichtkaufleuten, wenn der Liefertermin mehr als vier Monate nach der Bestellung datiert. Bei Fehlen eines Tagespreises/Listenpreises gilt der zu diesem Zeitpunkt in Anzeigen verwendete Preis (vgl. Ziff. 6.3.).
6.3. Als Tagespreis gilt der im Internet oder anderen Publikationsformen am Tage der Lieferung niedergelegte Verkaufspreis an Endabnehmer.
6.4. Preisvereinbarungen mit Nichtkaufleuten verstehen sich mit, Preisvereinbarungen mit Kaufleuten ohne Umsatzsteuer. Alle Preise gelten ab Lager ohne Verpackung, Transport und Versicherung.
6.5. Die Preise sind grundsätzlich auch ohne besonderen Zusatz solche in Euro. Im Auslandsverkehr ist diejenige Währung zugrunde gelegt, die Gegenstand der Vertragsverhandlungen war.
7. Zahlung
7.1. Rechnungen werden sofort mit Erhalt der Ware fällig.
7.1.1. Sie sind bar oder durch Verschaffung von Giralgeld (Überweisung) zu bezahlen.
Bei Neukunden werden die ersten drei Rechnungen per Barzahlung fällig. Erst danach kann die Bezahlung per Überweisung vereinbart werden.
7.1.2. Die Gutschrift von Beträgen im Überweisungs- und Bankeinzugsverfahren führt nicht zu Zahlung. Vielmehr tritt Zahlung erst ein, wenn die Gutschrift auf den Konten des PC-Service Grosch endgültig und unwiderruflich geworden ist. Bis dahin besteht auch der Eigentumsvorbehalt (Ziff. 5.) vollumfänglich fort. Dies gilt auch für Zahlungen per Wechsel und Scheck.
7.2. Abzüge sind nicht zulässig, es sei denn, sie sind ausdrücklich mit dem PC-Service Grosch vereinbart worden. Entgegenstehende Handelsbräuche sind abbedungen. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur bei unbestrittenen Forderungen zulässig.
7.3. Eingehende Zahlungen werden auf alle fälligen Forderungen in der Reihenfolge ihrer Entstehung angerechnet. Das Recht des Vertragspartners, einseitige Tilgungsbestimmungen vorzunehmen, ist für die gesamte Vertragsbeziehung abbedungen.
7.4. Ist eine Forderung gem. Ziff. 7.1.-3. fünf Tage nach Verzugseintritt noch offen, so berechnet der PC-Service Grosch Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem Basiszinssatz. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher.
7.5. Verzug tritt mit Mahnung, spätestens jedoch am 30. Tag nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung ein.
7.6. Unbeschadet der Ziff. 7.4. steht dem PC-Service Grosch der Nachweis eines höheren, dem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens offen.
 
7.7. Alle Forderungen des PC-Service Grosch werden insgesamt fällig und eine etwaige Stundung endet, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: Der Käufer gerät mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug, es werden Wechsel- oder Scheckproteste (gleichviel ob gegenüber Dritten) bekannt, der Käufer stellt seine Zahlungen ein, ist überschuldet oder es wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt.
7.8. In den Fällen der Ziff. 7.7. hat der PC-Service Grosch ein Wahlrecht zwischen Rücktritt, Schadensersatz, Anspruch auf Vorauszahlung oder Stellung geeigneter Sicherheiten. Als geeignete Sicherheit kommt vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarung nur eine Bankbürgschaft in Betracht.
8. Gefahrtragung
8.1. Unabhängig vom Erfüllungsort gelten für die Lieferungen des PC-Service Grosch immer die gesetzlichen Regeln über den Versendungskauf. Die Gefahr trägt der Vertragspartner ab Übergabe an eine geeignete Transportperson. Die Vereinbarung frachtfreier Lieferung im Einzelfall ändert hieran nichts.
8.2. Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers, es sei denn, er übt sein Nachbesserungsrecht oder ein gesetzliches Mängelgewährleistungsrecht aus.
9. Mängelgewährleistung für gewerbliche Nutzer
9.1. Die Verjährungsfrist für die gesetzliche Sachmängelgewährleistung wird durch den PC-Service Grosch auf ein Jahr beschränkt. Hiervon ausgenommen ist der Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB, für den die Gewährleistungsfrist zwei Jahre beträgt.
9.2. Lieferungen sind nach dem Empfang sofort zu untersuchen. Offenkundige Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Obliegenheit versäumt, ist die Gewährleistung für sie ausgeschlossen.
9.2.1. Beschädigungen der Verpackung oder der Liefersache sind dem Transporteur anzuzeigen und von ihm bestätigen zu lassen. Zudem ist die Beschädigung bei dem PC-Service Grosch anzuzeigen. Nicht sofort erkennbare Schäden sind bei Entdeckung unverzüglich anzuzeigen.
9.2.2. Nicht-, Zu Spät-, Falsch-, Zuviel-, Zuwenig- und mangelhafte Lieferung ist dem PC-Service Grosch unverzüglich nach Erkennen anzuzeigen. Auf die Untersuchungspflicht wird hingewiesen.
10. Mängelgewährleistung für Privatnutzer
10.1 Für Nichtkaufleute tritt an die Stelle der Regelung Ziff. 9.2.1. - 9.2.2. folgendes: Transportschäden sind wie beschrieben anzuzeigen. Für alle anderen Schäden gilt: Offensichtliche Mängel sind dem PC-Service Grosch – Martin Grosch anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen anzuzeigen.
10.2. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, steht dem PC-Service Grosch ein Recht auf Nacherfüllung zu, nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Der PC-Service Grosch kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die Nachbesserung erfolgt am Geschäftssitz des PC-Service Grosch - Martin Grosch -. Davon abweichender Service vor Ort findet nur aufgrund besonderer Vereinbarung statt.
10.3. Die zur Rücksendung bestimmte Ware ist ordnungsgemäß zu verpacken. Transportschäden, die durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind, belasten den Käufer. Als ordnungsgemäße Verpackung gilt nur die Originalverpackung. Ihre Pflicht zur Rücknahme von Verpackungen erfüllt der PC-Service Grosch auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
10.4. Nach zweimaligem Scheitern der Nachbesserung oder bei Verweigerung der Nacherfüllung durch den PC-Service Grosch kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem PC-Service Grosch herabsetzen (mindern). Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Bei Großanlagen ist demgegenüber die vereinbarte Testlaufzeit maßgeblich. Erst nach deren Ablauf erlischt das Nachbesserungsrecht des PC-Service Grosch - Martin Grosch -.
11. Haftungsmaßstab
11.1. Der PC-Service Grosch haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen.
11.2. Die Haftung für leichte, und, soweit gesetzlich zulässig, für mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen und andere Hilfspersonen.
11.3. Die Hilfspersonen des PC-Service Grosch beschränken ihre eigene Haftung
nach den Ziffern 11.1.-2.
11.4. Die vorstehende Haftungsbeschränkung Ziff. 10.1.-3. gilt für den Ersatz von Mangelschäden und von Mangelfolgeschäden gleich aus welcher vorvertraglichen, vertraglichen oder außervertraglichen Anspruchsgrundlage, soweit nicht Leben, Körper und Gesundheit des Vertragspartners betroffen wurden.
11.5. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.
12. Haftungsausschluss
Nichterhalt einer Sendung ist dem PC-Service Grosch binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung oder Kenntnis von der Absendung anzuzeigen. Die Nichtanzeige schließt die Haftung des PC-Service Grosch aus.
13. Exportgeschäfte
13.1. Rechtsbelehrung: Gegebenenfalls unterliegen vom PC-Service Grosch gelieferte Waren deutschen und ausländischen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Die Wiederausfuhr aus Deutschland und der Reimport in Drittstaaten ist dann nur mit Zustimmung der zuständigen Behörden (evtl. mehrerer Staaten und der EU) zulässig.
13.2. Es ist Sache des Vertragspartners, sich fallweise über die Möglichkeit Ziff. 12.1. zu vergewissern.
13.3. Es ist ebenfalls Sache des Vertragspartners, seine Abnehmer auf die Möglichkeit Ziff. 12.1. hinzuweisen und auf die Erfüllung bestehender Verpflichtungen bis hin zum Endabnehmer hinzuwirken.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftsitz des PC-Service Grosch - Martin Grosch -. Dies gilt für die örtliche und die internationale Zuständigkeit. Die Gerichtsstände des Vertragspartners sind derogiert.
14.2. Für Nichtkaufleute bleibt es bei den gesetzlichen Regeln.
15. Geltendes Recht
Es gilt ausschließlich deutsches materielles Zivilrecht (Rechtswahl nach Art. 27 EGBGB). Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist abbedungen. An seine Stelle tritt deutsches Recht.
16. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen (Individualabreden) bedürfen der Schriftform.

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