Der Gesetzgeber schreibt vor:

Jeder Geschäftsbetrieb – egal ob Konzern, Klein- oder Einzelunternehmen – ist verpflichtet,
E-Mails ordnungsgemäß aufzubewahren. Denn: Alle Unternehmen mit einer Gewinnerzielungsabsicht
unterliegen den Prinzipien der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung
von Büchern (GoBD).

Die 5 Irrtümer über E-Mail-Archivierung habe ich für Sie mal in einem PDF zusammengefasst.

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Die Pflichten gehen aber noch weit darüber hinaus.
Alle rechnungsrelevanten digitalen Belege müssen revisionssicher Archviert werden.
Also auch aus Ihrer Warenwirtschaft / Rechnungsprogramm.

Ich habe hier eine Info zu Warenwirtschaft und Rechnungsstellung .

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